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Spirit Ink - Tattoo & Atelier

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AGB

AGB's Spirit Ink – Tattoo & Atelier

1. Bei Spirit Ink – Tattoo & Atelier werden ausschließlich Personen ab 18 Jahren tätowiert.

2. Bei Spirit Ink – Tattoo & Atelier werden keine Personen tätowiert die

a) unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß stehen.
b) blutverdünnende oder immunschwächenden Medikamente (u.a. Antibiotika) eingenommen haben.
c) an einer Immunschwäche leiden und/oder Bluter sind.
d) schwanger sind oder sich in der Stillzeit befinden.
e) sich in einer instabilen physischen/psychischen Verfassung befinden.
f) an ansteckenden Infektionskrankheiten leiden.
g) unhygienisch sind und somit ein erhöhtes Risiko von Folgeinfektionen besteht.
h) sexistische, unfreundliche, und/ oder fremdenfeindliche Absichten haben.

3. Spirit Ink – Tattoo & Atelier behält sich vor, Tätowierungen abzulehnen, wenn

a) die Motivwahl unmoralisch und/oder politisch nicht vertretbar ist.
b) die gewählte Körperstelle sich als ungeeignet und/oder bedenklich darstellen sollte.
c) aus geschäftl. und/oder persönl. Gründen kein prof. Arbeitsverhältnis entstehen kann.

Der Vorgang des Tätowierens ist ein Akt des Vertrauens, der Tätowierer entscheidet selbst darüber, mit wem ein Arbeitsverhältnis möglich ist.

4. Vor dem Stechtermin verpflichtet sich der Kunde seiner Informationspflicht nachzukommen, indem er eine Einverständniserklärung wahrheitsgemäß unterschreibt. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.

5. Ein Tätowiervertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart, oder sich vormerken lässt. Die Beauftragung wird mit Eingehen einer Anzahlung bestätigt. Diese erfolgt vor Entstehung des Entwurfes, am Tag der Beratung in Bar. In seltenen Fällen ist eine Überweisung möglich.

Die Anzahlung beträgt

a) mind. 50,00 Euro bei Terminen an Wochentagen.
b) mind. 100, 00 Euro an Samstagen.
c) die Anzahlung wird bei Fertigstellung des Tattoos mit dem Gesamtpreis verrechnet.

6. Die geleistete Anzahlung verfällt in voller Höhe, wenn

a) der Kunde nicht zum Termin erscheint.
b) eine fristgerechte Absage entfällt (innerhalb von 7 Werktagen).
c) der Termin gemäß Abs. 2. und 3. nicht zustande kommen kann.
d) ein Entwurf gemacht worden ist, es aber aus jeglichen Gründen nicht tätowiert wird.
e) der Entwurf komplett abgeändert werden muss, so dass ein neues Motiv entsteht, welches zu einer Verschiebung des Termins führt.
f) die Terminabsage/-verschiebung durch Spirit Ink – Tattoo & Atelier nicht bestätigt worden ist.
g) der Kunde mehr als eine halbe Stunde zu spät kommt, so dass der Termin verschoben werden muss (aufgrund möglicher Folgetermine) und somit ausfällt.

7. Die Anzahlung kann nur bei fristgerechter Absage in Form einer Gutschrift erstattet werden. Eine Barauszahlung ist zu keinem Zeitpunkt möglich.

8. Eine Gutschrift kann nicht mehr ausgestellt werden, wenn seitens des Tätowierers Arbeit geleistet wurde. Diese Arbeit definiert sich wie folgt:

a) ein intensives Beratungsgespräch für welches der Kunde einen gesonderten Termin erhielt.
b) eine Zeichnung angefertigt worden ist.
c) mehrmalige Verschiebung von Terminen seitens des Kunden einen verbalen Zeitaufwand erforderte.

9. Der Preis der Tätowierung ist abhängig von Größe, Dauer, Aufwand und Platzierung. Die Barzahlung des Preises erfolgt unmittelbar nach der Sitzung in voller Höhe und ist im Nachhinein nicht verhandelbar.

10. Spirit Ink – Tattoo & Atelier behält sich vor, Termine ohne Angaben von Gründen zu verschieben und/oder abzusagen. Wird/Werden der/die Termin/e seitens des Tätowierers ganz abgesagt, bekommt der Kunde die Anzahlung in voller Höhe rückerstattet. Sofern ein Verfall der Anzahlung nicht durch 6 d) und e) zustande gekommen ist.

11. Nachstechtermine werden kostenfrei vergeben, sofern:

a) der Kunde innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung einen Termin vereinbart.
b) die erforderliche Nachbehandlung auf den Tätowierer zurück zu führen ist.
c) davon ausgeschlossen ist, dass der Kunde die Pflegeanleitung missachtet hat. Bei unsachgemäßer Behandlung der Tätowierung ist das Nachstechen kostenpflichtig und wird Pauschal in Höhe von 50€ abgerechnet.
d) der Kunde den Termin wahrnimmt. Bei nicht fristgerechter Absage verfällt dieser Anspruch. Einmalige, krankheitsbedingte Terminverschiebungen sind telefonisch zu vereinbaren.
e) davon ausgeschlossen sind: Tätowierungen auf Händen, Fingern, Füßen, Cover ups. Es wird eine Pauschale von 50,00 Euro erhoben.

12. Spirit Ink – Tattoo & Atelier übernimmt keine Haftung für:

a) Folgeproblemen, die auf falsche Pflege zurück zu führen sind.
b) bei Nichtgefallen der fertigen Tätowierung.
c) bei Rechtschreibfehlern im Motiv.
d) bei allergischen Reaktionen.
e) Vernarbungen.
f) unerlaubtes Kopieren der Designs durch Dritte im Internet.

13. Die Entwürfe für die Tätowierung bleiben Eigentum des jeweiligen Urhebers. Diese werden nicht ausgehändigt. Es dürfen keine Fotos der Zeichnungen gemacht werden.

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